🕵️ Mythos, Wahrheit & Konsequenz: Der harte Reality-Check für Immobilienbesitzer 🏠
Mythos:
„Schimmel streich ich einfach über, der Schaden ist ja dann repariert. Das muss ich dem Käufer doch nicht sagen!“
Wahrheit:
Das Überstreichen von Schimmel oder anderen Baumängeln mag auf den ersten Blick wie eine einfache Lösung wirken, ist aber absolut KEIN Ersatz für Transparenz und Reparatur. Als Verkäufer sind Sie verpflichtet, dem Käufer alle bekannten Mängel offenzulegen. Tun Sie das nicht und der Schaden kommt später ans Licht, riskieren Sie nicht nur teure Folgekosten, sondern schlimmstenfalls auch rechtliche Konsequenzen!
