ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN („AGB“) DER Dirk Vetter Immobilien S-H („DVI“)

§ 1 Verschwiegenheitsverpflichtung
Der Vertragspartner von DVI („Kunde“) ist verpflichtet, alle im Rahmen eines Maklervertrages von DVI erhaltenen Informationen und Unterlagen einschließlich Objektnachweise vertraulich zu behandeln und insbesondere nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von DVI an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verschwiegenheitspflicht und schließt daraufhin der von ihm informierte Dritte einen Vertrag über das von DVI nachgewiesene Objekt, so schuldet der Kunde die Provision, als ob er diesen Vertrag selbst abgeschlossen hätte.

§ 2 Bereitstellung von Informationen
An den Kunden durch DVI weitergeleitete Angaben und Informationen zu Objekten beruhen auf den DVI erteilten Auskünften des Veräußerers bzw. Vermieters. DVI hat diese Angaben nicht geprüft. Die Prüfung der Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der Angaben obliegt allein dem Kunden.

§ 3 Maklerprovision
(1) Der Provisionsanspruch von DVI entsteht mit Abschluss eines rechtswirksamen Hauptvertrages (Miet- oder Kaufvertrag), sofern eine Provision wirksam vereinbart wurde und diese nicht gegen gesetzliche Vorgaben verstößt. Die Provision ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrag wirksam zustande gekommen ist.

(2) Handelt es sich bei dem Hauptvertrag um einen Mietvertrag über Wohnraum, so ist eine Provision von Seiten des Wohnungssuchenden nur zu leisten, wenn DVI ausschließlich aufgrund des Auftrags des Wohnungssuchenden das Wohnungsangebot einholt und eine Provisionspflicht zuvor ausdrücklich vereinbart wurde. Ist der Auftrag hingegen vom Vermieter ausgegangen bzw. von diesem ebenfalls erteilt worden, so kann DVI eine Provision nur vom Vermieter verlangen, sofern dies zuvor entsprechend vereinbart wurde (§§ 2, 3 WoVermittG – „Bestellerprinzip“).

(3) Kauft der Mieter das Objekt und ist der Mieter zu diesem Zeitpunkt provisionsfrei, so erklärt sich der Verkäufer damit einverstanden, dass sich der in der jeweils einschlägigen Provisionsregelung festgelegte Provisionssatz auf das 1,5-Fache erhöht. Gleiches gilt, wenn eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ein bestehendes gesetzliches oder vertraglich vereinbartes Vorkaufsrecht ausübt. Die erhöhte Provision bemisst sich – soweit nichts Abweichendes vereinbart ist – nach dem Kaufpreis des Objekts zuzüglich etwaiger umsatzsteuerpflichtiger Nebenleistungen.

(4) Die Provision ist innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Sollte durch die Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit von DVI der gewünschte Hauptvertrag zustande kommen, ist eine Provision vom Kunden an DVI zu zahlen. Die Höhe der Provision und der jeweilige Zahlungspflichtige richten sich nach dem Standort der Immobilie, der dort üblichen Provision sowie – bei Wohnraummietverträgen – nach den Vorgaben des § 3 Absatz 2 des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung (Begrenzung auf zwei Monatsmieten zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer), soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein abweichender, rechtlich zulässiger Provisionssatz bzw. ein anderer Zahlungspflichtiger genannt ist.

§ 4 Rückfrageklausel
Der Kunde ist verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages (Kaufvertrag oder Mietvertrag) unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei DVI rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch die Tätigkeit von DVI veranlasst worden ist. Verletzt der Kunde diese Pflicht, so kann er DVI nicht entgegenhalten, er habe von der Maklertätigkeit nicht rechtzeitig Kenntnis gehabt.

§ 5 Doppeltätigkeit
DVI ist berechtigt, im Hinblick auf Geschäftsbeziehungen, die auf einen Kaufvertragsabschluss abzielen, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden. Sollte sich eine Doppeltätigkeit anbahnen, wird der Kunde durch DVI hierauf gesondert vor Abschluss des jeweiligen Maklervertrages hingewiesen. DVI wird niemals gleichzeitig als sogenannter Vermittlungsmakler für beide Seiten tätig. Handelt es sich bei dem Hauptvertrag um einen Kaufvertrag über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus im Sinne von § 656c BGB und bei dem Käufer um einen Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, wird der Provisionsanspruch gegen den Käufer frühestens mit Zahlung der Provision des Verkäufers und entsprechendem Nachweis fällig. Handelt es sich bei dem Auftrag zudem um ein Miet- bzw. Vermietungsgesuch, ist eine Doppeltätigkeit diesbezüglich von vornherein ganz ausgeschlossen. Jede Doppeltätigkeit verpflichtet DVI zu strenger Unparteilichkeit.

§ 6 Folgegeschäft
DVI hat auch bei Folgegeschäften einen Provisionsanspruch, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt.


BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DAS ONLINE-PORTAL


§ 7 Geltungsbereich für das Online-Portal
(1) Die nachfolgenden Regelungen gelten zusätzlich zu den vorstehenden AGB für die Nutzung des von DVI betriebenen Online-Portals, über das registrierte Nutzer Informationen, Schulungsinhalte und sonstige digitale Leistungen zum eigenständigen Verkauf von Immobilien abrufen können („Online-Portal“).

(2) Soweit in diesem Abschnitt nichts Abweichendes geregelt ist, gelten die übrigen Bestimmungen dieser AGB entsprechend. Im Falle von Widersprüchen gehen die Regelungen dieses Abschnitts den allgemeinen Bestimmungen vor.

§ 8 Registrierung, Nutzerkonto und Vertragsschluss
(1) Die Nutzung des Online-Portals setzt eine Registrierung des Nutzers voraus. Hierzu sind die im
Registrierungsformular abgefragten Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Änderungen sind durch den Nutzer unverzüglich in seinem Nutzerkonto zu aktualisieren.

(2) Der Vertrag über die Nutzung des Online-Portals kommt zustande, indem der Nutzer im Bestellprozess das jeweilige Angebot (z.B. Portalzugang, Coachingeinheit, Marktpreisbewertung) auswählt, diese AGB akzeptiert und den Bestellvorgang abschließt. DVI kann den Vertragsschluss durch ausdrückliche Bestätigung (z.B. per
E-Mail) oder durch Freischaltung des Zugangs annehmen.

(3) Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Eine Weitergabe oder entgeltliche Überlassung des Nutzerkontos an Dritte ist nicht gestattet. Der Nutzer haftet für alle Handlungen, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, soweit er diese zu vertreten hat.

§ 9 Leistungsumfang des Online-Portals, kein Maklervertrag durch Portalnutzung
(1) Über das Online-Portal stellt DVI dem Nutzer – je nach gebuchtem Leistungsumfang – insbesondere folgende Inhalte und Leistungen zur Verfügung:

  • Textliche Anleitungen und Informationen zum eigenständigen Verkauf von Immobilien,
  • Muster und Vorlagen (z.B. Exposé-Beispiele, Checklisten für erforderliche Unterlagen, Muster für Immobilienübergabeprotokolle),
  • ggf. ergänzende Hinweise zur Besichtigung, zur Kommunikation mit Interessenten und zur Vertragsvorbereitung.

(2) Sämtliche im Online-Portal bereitgestellten Informationen, Muster und Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information und der Unterstützung des Nutzers. Sie stellen keine individuelle Rechtsberatung, Steuerberatung oder sonstige fachanwaltliche Beratung dar und können diese nicht ersetzen. Der Nutzer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere vor Abschluss von Verträgen die Einholung individuellen Rechtsrats (z.B. durch einen Rechtsanwalt oder Notar) empfohlen wird.

(3) Durch die bloße Nutzung des Online-Portals kommt kein Maklervertrag zwischen DVI und dem Nutzer zustande. Ein Anspruch auf Maklerleistungen (Nachweis oder Vermittlung von konkreten Immobilien, Provisionspflicht etc.) entsteht nur, wenn ein gesonderter Maklervertrag zwischen DVI und dem Nutzer geschlossen wird.

(4) DVI schuldet im Rahmen des Online-Portals keinen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht den Abschluss eines Kaufvertrages über eine Immobilie des Nutzers oder einen bestimmten Verkaufspreis. Der Nutzer bleibt allein verantwortlich für die eigenständige Vermarktung, Preisgestaltung und Vertragsdurchführung.

§ 10 Coachingleistungen (Video- und Telefonberatung)
(1) DVI bietet über das Online-Portal gesondert buchbare Video- oder Telefoncoachingeinheiten (z.B. 30 Minuten) zur individuellen Besprechung von Fragen rund um den Verkaufsprozess an. Die Inhalte des Coachings richten sich nach den vom Nutzer im Rahmen der Einheit angesprochenen Themen.

(2) Der konkrete Termin für das Coaching wird nach Buchung im Einvernehmen zwischen DVI und dem Nutzer festgelegt. DVI kann dem Nutzer hierfür verfügbare Zeitfenster zur Auswahl stellen. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, zu dem vereinbarten Termin erreichbar zu sein und über die erforderliche technische Ausstattung (z.B. Internetverbindung, geeignete Endgeräte und gegebenenfalls Software) zu verfügen.

(3) Coaching- oder Bewertungstermine sind vom Nutzer mindestens 2 Stunden vor dem vereinbarten Termin in Textform (z.B. per E-Mail) abzusagen oder zu verschieben. Geht eine Absage oder Umbuchungsanfrage nicht spätestens 2 Stunden vor dem vereinbarten Termin bei DVI ein oder nimmt der Nutzer den Termin ohne Absage nicht wahr, gilt der Termin als durchgeführt und der Vergütungsanspruch von DVI bleibt in voller Höhe bestehen, es sei denn, DVI stimmt einer abweichenden Regelung ausdrücklich zu.

(4) Im Rahmen der Coachings erteilte Hinweise und Empfehlungen beruhen auf der Erfahrung von DVI, ersetzen jedoch keine Rechts-, Steuer- oder sonstige fachanwaltliche Beratung.

§ 11 Marktpreisbewertung
(1) Beauftragt der Nutzer DVI mit der Erstellung einer Marktpreisbewertung seiner Immobilie, erfolgt diese Bewertung auf Basis der vom Nutzer zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen sowie gegebenenfalls ergänzend herangezogener Marktdaten und Vergleichswerte. DVI ist nicht verpflichtet, die Angaben des Nutzers in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht zu überprüfen.

(2) Die Marktpreisbewertung stellt eine fachliche Einschätzung des voraussichtlich erzielbaren Marktpreises dar. Sie ist keine Garantie für einen bestimmten Verkaufspreis oder das Zustandekommen eines Kaufvertrages.

(3) Der Nutzer ist verpflichtet, alle für die Bewertung wesentlichen Informationen vollständig und richtig mitzuteilen. Für Fehler oder Unstimmigkeiten in der Bewertung, die auf unvollständigen oder unzutreffenden Angaben des Nutzers beruhen, übernimmt DVI keine Haftung.

§ 12 Vergütung, Laufzeit und Kündigung (Online-Portal)
(1) Die Nutzung des Online-Portals sowie die Buchung von Coachingeinheiten und Marktpreisbewertungen sind – je nach Angebot – kostenpflichtig. Maßgeblich sind die jeweils im Zeitpunkt der Bestellung auf der Internetseite von DVI angegebenen Preise, Leistungsbeschreibungen und Zahlungsbedingungen. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Bei einmaligen Leistungen (z.B. einmaliger Portalzugang, einzelne Coachingeinheit, einzelne Marktpreisbewertung) ist die Vergütung mit Vertragsschluss fällig. Der Zugang zu den Inhalten bzw. die Leistungserbringung erfolgt in der Regel nach Zahlungseingang.

(3) Bei laufzeitgebundenen Portalzugängen (z.B. monatliche oder jährliche Nutzungspakete) ergibt sich die Laufzeit und etwaige Verlängerung aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Bestellprozess. Soweit dort nichts Abweichendes geregelt ist, verlängert sich ein Abonnement jeweils automatisch um die ursprünglich
vereinbarte Laufzeit, wenn es nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform (z.B. per E-Mail) gekündigt wird.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für DVI insbesondere vor, wenn der Nutzer wiederholt oder schwerwiegend gegen diese AGB verstößt, Rechte Dritter verletzt oder Zugangsdaten missbräuchlich verwendet.

§ 13 Urheber- und Nutzungsrechte an Portal-Inhalten
(1) Sämtliche im Online-Portal bereitgestellten Inhalte (insbesondere Texte, Checklisten, Musterexposés, Vorlagen für Übergabeprotokolle, Bilder, Videos, Logos und sonstige Materialien) unterliegen dem Urheberrecht bzw. sonstigen Schutzrechten von DVI oder Dritten und dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von DVI nicht über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht, bearbeitet oder zu eigenen kommerziellen Zwecken genutzt werden.

(2) DVI räumt dem registrierten Nutzer ein einfaches, nicht exklusives, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die im Rahmen des gebuchten Leistungsumfangs bereitgestellten Inhalte ausschließlich für eigene Zwecke im Zusammenhang mit der Vermarktung der eigenen Immobilie zu nutzen. Eine Weitergabe von Inhalten an Dritte ist nur in dem Umfang zulässig, in dem dies für die Durchführung des eigenen Immobilienverkaufs sachlich erforderlich ist (z.B. Verwendung von Textbausteinen im eigenen Exposé).

(3) Verstößt der Nutzer schuldhaft gegen die Bestimmungen dieses § 13, ist DVI berechtigt, den Zugang zum Online-Portal fristlos zu sperren und Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.

§ 14 Datenschutz
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass DVI zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten. Erfolgt eine Werbe- und Marketingmaßnahme auf einer Social-Media-Plattform, z.B. Facebook oder Instagram, so werden die Nutzungsbedingungen dieser Internetseiten vom Kunden verbindlich anerkannt. Im Übrigen gilt die auf der Internetseite von DVI abrufbare
Datenschutzerklärung.

§ 15 Haftung
Die Haftung von DVI im Rahmen dieses Vertrages ist für sämtliche Schäden ausgeschlossen, es sei denn, der jeweilige Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (das sind Pflichten, auf deren Erfüllung der Kunde zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages regelmäßig vertraut und vertrauen darf) durch die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von DVI. Bei einer einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von DVI auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Diese Haftungsausschlüsse gelten nicht im Falle der Haftung wegen schuldhafter Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nicht im Falle der Haftung wegen Nichterfüllung einer Garantie, nicht im Falle der Haftung wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels und auch nicht im Falle einer Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz.

§ 16 Rechtswahl / Gerichtsstand
Internationaler Gerichtsstand ist Deutschland. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für beide Teile Eckernförde, wobei es DVI vorbehalten bleibt, Klage auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Es gilt deutsches
Recht.

§ 17 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der AGB im Übrigen. Die jeweils unwirksamen Regelungen werden die Parteien durch eine gültige Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Regelungsgehalt der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer planwidrigen Regelungslücke.